Neue Arzneimittel: Kennzeichnung durch schwarzes Dreieck
AMB 2013, 47, 24 Neue Arzneimittel: Kennzeichnung durch schwarzes Dreieck Die Europäische Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 7.3.2013 mitgeteilt, dass ab September 2013 folgende Arzneimittel, die einer zusätzlichen Überwachung unterliegen, mit einem schwarzen, auf der Spitze stehenden Dreieck gekennzeichnet sein müssen (Packungsbeilage und Fachinformationen; 1): alle nach dem 1. Januar 2011 zugelassenen Arzneimittel, die […]