Jg. 58, S. 71; Ausgabe 09 / 2024
Nach dem Cannabisgesetz steht nun ein weiteres Gesetzesvorhaben aus dem Hause Lauterbach an, welches von wenigen Lobbygruppen gefeiert und von fast allen Vertretern der rationalen und evidenzbasierten Medizin mit Kopfschütteln kommentiert wird. Es geht um eine Änderung des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit dem putzigen Arbeitstitel „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG), welches am 28.8.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde [1]. Der Bundesgesundheitsminister orakelt, dass durch dieses Gesetz „die Lebenserwartung und die Lebensqualität in Deutschland deutlich“ verbessert werden kann…….bitte Artikel abonnieren
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