Zusammenfassung : Die nicht-interventionelle Begleiterhebung des BfArM zu Cannabisarzneimitteln in nicht zugelassenen Indikationen zeigt, dass sie häufig zur Behandlung von Schmerzen eingesetzt werden. Nebenwirkungen sind häufig, aber wohl meist eher leichterer Natur. Für die Betroffenen können sie trotzdem sehr relevant sein, weil sie oft die Vigilanz betreffen. Kontrollierte Studien sind notwendig, um die Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittel beurteilen zu können und sollten auch die Grundlage für die Entscheidung über mögliche Kassenleistungen bilden.….bitte Artikel abonnieren
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BfArM, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Cannabis
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