AMB 2022, 56, 15 

Fazit: Seit Beginn der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel im Jahr 2011 stellte der G-BA in insgesamt 558 Verfahren einen erheblichen Zusatznutzen nur achtmal fest, davon fünfmal im Jahr 2021. Bei Arzneimitteln mit einem erheblichen Zusatznutzen steht der großen Verbesserung des therapierelevanten Nutzens ein extrem hoher Preis gegenüber..bitte Artikel abonnieren

 

Alle Artikel zum Schlagwort: Zusatznutzen, Orphan-Arzneimittel, Frühe Nutzenbewertung

Arzneiverordnungs-Report 2021: Arzneimittelausgaben für die vertragsärztliche Versorgung mit weiterhin steigender Tendenz 2022, 56, 16DB01

Arzneimittel mit erheblichem Zusatznutzen bei der frühen Nutzenbewertung 2021 2022, 56, 15

Arzneiverordnungs-Report 2020: trotz hoher Einsparungen weiter steigende Arzneimittelausgaben 2020, 54, 84DB01

Arzneiverordnungs-Report 2019: „Patentgeschützte Arzneimittel sind die Kostentreiber“ 2019, 53, 80DB01

Medikamente für seltene Krankheiten: 10 Jahre nach Zulassung häufig noch unzureichende Kenntnisse zu Wirksamkeit und Sicherheit 2016, 50, 62b

Zulassung neuer Arzneimittel durch die FDA – ist die Evidenz aus den klinischen Studien ausreichend? 2014, 48, 16DB01

Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen 2010 2012, 46, 01

Neue onkologische Arzneimittel: Ofatumumab (Arzerra®2011, 45, 20

Neue Arzneimittel 2009 2011, 45, 01

Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes: harmonischer Dreiklang oder eintönige Preisregulierung? 2010, 44, 89

Medikamente für seltene Krankheiten (Orphan drugs) 2008, 42, 73

Arzneimittel mit erheblichem Zusatznutzen bei der frühen Nutzenbewertung 2021 2022, 56, 15

Arzneimittel mit erheblichem Zusatznutzen bei der frühen Nutzenbewertung 2021 2022, 56, 15

Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes: harmonischer Dreiklang oder eintönige Preisregulierung? 2010, 44, 89

Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrags für die Arzneimittelversorgung: Der Weg ist das Ziel 2010, 44, 25

 

 

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